SANIERUNG KERNSTADT

Sanierung der Soltauer Kernstadt
Erlebnisraum Innenstadt - zwischen Böhme und Soltau

Herzlich Willkommen - Auf dieser Website erfahren Sie alles
über die Sanierung der Soltauer Innenstadt.

Die Stadt Soltau ist 2021 mit dem Sanierungsgebiet „Sanierung der Soltauer Kernstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ des Bundes und der Länder aufgenommen worden. 

Ziel ist es, mithilfe von Fördermitteln aus der Städtebauförderung die Innenstadt als attraktiven Lebensraum für Wohnen, Arbeiten und Kultur nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen werden unterstützt. Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten für private Vorhaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Diese Plattform wird regelmäßig aktualisiert, um Sie stets über den aktuellen Stand der Projekte zu informieren. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre aktive Beteiligung.

Aktuelles

Burg

Der Stadtplatz Burg ist ein wichtiger öffentlicher Raum in Soltau. Der Rückgang des Handels und die Dominanz von Wohnnutzung, Parkverkehr und Randnutzung haben die Aufenthaltsqualität des Platzes reduziert. Um die

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Rahmenplanung

Die Fußgängerzone und das Rathausquartier sind zentrale Bereiche der Soltauer Innenstadt mit großem Entwicklungspotenzial. Durch eine integrierte Planung sollen sie zukunftsfähig gemacht werden.

Die Fußgängerzone bildet das zentrale Element des Soltauer Innenstadtquartiers. Neben der Versorgungsfunktion (Einzelhandel, ärztliche Versorgung,…) dient die Fußgängerzone auch als Ort des sozialen Austausches. Von der Marktstraße aus sind weitere wichtige Begegnungsorte der Fußgängerzone, wie der Hagen, die Burg oder der Georges-Lemoine-Platz zu erreichen. Mit den verschiedenen Plätzen und Freiflächen eignet sich die Fußgängerzone das ganze Jahr über für unterschiedliche Veranstaltungen und Aktivitäten.

Die Rahmenplanung für das Quartier der Fußgängerzone gliedert dieses Innenstadtquartier in neun Teilbereiche und stellt die aktuellen Herausforderungen und gestalterischen Defizite, die Entwicklungspotenziale und mögliche Maßnahmen für die Aufwertung unter heutigen Gestaltungsansprüchen bzw. Anforderungen dar.

Das Rathausquartier ist als öffentlicher Verwaltungs-, Bildungs-, und Kulturstandort ein wichtiger Anlaufpunkt im Sanierungsgebiet, der jedoch funktionale und gestalterische Mängel aufweist. Insbesondere sind hier die Verbesserung verschiedener verkehrlicher Belange, die Entwicklung eines identitätsstiftenden öffentlichen Raumes sowie Umnutzungspotenziale zu betrachten. Die wandelnden Anforderungen zeichnen einen deutlichen Umstrukturierungsbedarf für das Rathausquartier ab.

Aus den unterschiedlichen Funktionen und der Nähe zum Innenstadtquartier ergeben sich enorme Potenziale. Um diese Möglichkeiten und die räumliche Nähe dieser beiden Quartiere zu stärken, wurde zeitgleich mit der Rahmenplanung für das Quartier der Fußgängerzone auch eine Rahmenplanung für das Rathausquartier erarbeitet. Diese Planungen stellen die aktuellen Herausforderungen und funktionalen Defizite, die Entwicklungspotenziale und mögliche Maßnahmen für die Umstrukturierung der Quartiere dar. 

Projekte im Sanierungsgebiet

Zeitplan

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Soltau Innenstadt"
2019/2020
Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung
jährlicher Wiederaufnahmeantrag
2021
Gebietsfestlegung
Beschluss Sanierungssatzung, umfassendes Verfahren §142 BauGB
2023
Erwerb der Grundstücke Burg 2 und 6
Dient zur weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme (siehe Rückbau Burg)
Sommer 2023 bis Herbst 2024
Rahmenplanungen Rathausquartier
Impulsgeber, Grundlage und Handlungsplan der Stadt für die weitere Sanierung
Frühjahr 2025
Rückbau der Gebäude in der Burg
Um die Freiraum- und Aufenthaltsqualität des Platzes "Burg" wiederherzustellen
2025
Vorbereitung Sanierung und Umgestaltung der Marktstraße
Planung und Durchführung eines Realisierungswettbewerbs
2026/2027
Umsetzung der verschiedenen geplanten Maßnahmen
Ziel: Erreichung der Sanierungsziele und Behebung der städtebaulichen Missstände
2042
1978-2002
Vorbereitende Untersuchungen und ISEK
Anmeldevoraussetzung für die Aufnahme in die Städtebauförderung
2020
Aufnahme in die Städtebauförderung
Programmaufnahme Lebendige Zentren mit der Sanierungsmaßnahme "Sanierung der Soltauer Kernstadt"
2022
Beschluss der kommunalen Förderrichtlinie
Bietet Eigentümer:innen die Möglichkeit für private Modernisierungsvorhaben ein Förderzuschuss zu beantragen
Frühjahr 2023
Rahmenplanungen Fußgängerzone
Impulsgeber, Grundlage und Handlungsplan der Stadt für die weitere Sanierung
Sommer 2023 bis Herbst 2024
Erwerb von zwei weiteren Grundstücken in der Burg
Dient zur weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme (siehe Rückbau Burg)
2025
Aufstellung einer neuen Gestaltungssatzung
Für die alten Teile der Soltauer Innenstadt
2025/2026
Sanierung und Umgestaltung der Marktstraße
Bauliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen
Bis Ende 2041
Geplantes Programmende der Sanierungsmaßnahme "Sanierung der Soltauer Kernstadt"
Aufhebung Sanierungssatzung
1978-2002
2019/2020
2020
2021
2022
2023
Frühjahr 2023
Sommer 2023 bis Herbst 2024
Sommer 2023 bis Herbst 2024
Frühjahr 2025
2025
2025
2025/2026
2026/2027
Bis Ende 2041
2042
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Soltau Innenstadt"
Vorbereitende Untersuchungen und ISEK
Anmeldevoraussetzung für die Aufnahme in die Städtebauförderung
Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung
jährlicher Wiederaufnahmeantrag
Aufnahme in die Städtebauförderung
Programmaufnahme Lebendige Zentren mit der Sanierungsmaßnahme "Sanierung der Soltauer Kernstadt"
Gebietsfestlegung
Beschluss Sanierungssatzung, umfassendes Verfahren §142 BauGB
Beschluss der kommunalen Förderrichtlinie
Bietet Eigentümer:innen die Möglichkeit für private Modernisierungsvorhaben ein Förderzuschuss zu beantragen
Erwerb der Grundstücke Burg 2 und 6
Dient zur weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme (siehe Rückbau Burg)
Rahmenplanungen Fußgängerzone
Impulsgeber, Grundlage und Handlungsplan der Stadt für die weitere Sanierung
Rahmenplanungen Rathausquartier
Impulsgeber, Grundlage und Handlungsplan der Stadt für die weitere Sanierung
Erwerb von zwei weiteren Grundstücken in der Burg
Dient zur weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme (siehe Rückbau Burg)
Rückbau der Gebäude in der Burg
Um die Freiraum- und Aufenthaltsqualität des Platzes "Burg" wiederherzustellen
Aufstellung einer neuen Gestaltungssatzung
Für die alten Teile der Soltauer Innenstadt
Vorbereitung Sanierung und Umgestaltung der Marktstraße
Planung und Durchführung eines Realisierungswettbewerbs
Sanierung und Umgestaltung der Marktstraße
Bauliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen
Umsetzung der verschiedenen geplanten Maßnahmen
Ziel: Erreichung der Sanierungsziele und Behebung der städtebaulichen Missstände
Geplantes Programmende der Sanierungsmaßnahme "Sanierung der Soltauer Kernstadt"
Aufhebung Sanierungssatzung

Ziele

Ziel 1

Die Fußgängerzone als zentrale Lebensader der Soltauer Innenstadt bewahren und attraktiv gestalten

Ziel 2

Modernisierung und Erhalt prägender Gebäude unter Berücksichtigung von Energieeffizienz und demografischem Wandel

Ziel 3

Innenstadtnahe Plätze und Uferbereiche attraktiver und multifunktional gestalten

Ziel 4

Optimierung der Quartiersvernetzung und Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsströme.

Ziel 5

Maßnahmen zur Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe verankert

Förderung

Modernisierung und Instandsetzung

von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie Umbaumaßnahmen an Ladenlokalen

Planungsleistungen

zur Vorbereitung der Maßnahmen

Verbesserung

der Gebäude- und Grundstücksnutzung

Schaffung

von familien-, alters- und behindertengerechten Wohnungen

Verbesserung der Energieeffzienz

von Gebäuden

Verbesserung der Erschließung

der Grundstücke und Herstellung barrierefreier Zugänge Gebäuden

Indirekte Förderung
Erhöhte steuerliche Abschreibung von Kosten (§§ 7h, 10f, und 11a EStG), auch für selbst genutztes Eigentum im Sanierungsgebiet.

Direkte Förderung
Für bestimmte Gebäudemodernisierungen im Fördergebiet bis zu 30 % maximal 30.000 €, abweichend bis zu 40 % maximal 50.000 € bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Das Sanierungsgebiet „Sanierung der Soltauer Kernstadt“ ist 2021 in das
Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder im Programm
„Lebendige Zentren“ aufgenommen worden. Dadurch besteht die Möglichkeit,
auch private Vorhaben zu fördern.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, um die Innenstadt zu einem attraktiven und lebendigen Aufenthaltsort für Einwohner und Gäste zu machen.

Stadt Soltau

Stab II – Recht, Fördermittel und strategische Entwicklungsziele
Städtebauförderung, Sanierung
 

Birte Tarnowski

Telefon: 05191 82 132
E-Mail: Birte.Tarnowski@stadt-soltau.de

Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

 

Catharina Hagemann

Telefon: 0511 53098 34
E-Mail: Catharina.Hagemann@dsk-gmbh.de

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