
Burg
Der Stadtplatz Burg ist ein wichtiger öffentlicher Raum in Soltau. Der Rückgang des Handels und die Dominanz von Wohnnutzung, Parkverkehr und Randnutzung haben die Aufenthaltsqualität des Platzes reduziert. Um die
Die Stadt Soltau ist 2021 mit dem Sanierungsgebiet „Sanierung der Soltauer Kernstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ des Bundes und der Länder aufgenommen worden.
Ziel ist es, mithilfe von Fördermitteln aus der Städtebauförderung die Innenstadt als attraktiven Lebensraum für Wohnen, Arbeiten und Kultur nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
Sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen werden unterstützt. Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten für private Vorhaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Diese Plattform wird regelmäßig aktualisiert, um Sie stets über den aktuellen Stand der Projekte zu informieren. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre aktive Beteiligung.

Der Stadtplatz Burg ist ein wichtiger öffentlicher Raum in Soltau. Der Rückgang des Handels und die Dominanz von Wohnnutzung, Parkverkehr und Randnutzung haben die Aufenthaltsqualität des Platzes reduziert. Um die

Im Herbst 2024 wurden die Rahmenplanungen für das Rathausquartier und die Fußgängerzone präsentiert. Die Umgestaltung der Marktstraße, einschließlich ihrer Randbereiche, ist eine der wichtigsten Maßnahmen der „Sanierung der Soltauer Kernstadt“.

Die Mühlenstraße 22 liegt im Rathausquartier in der Soltauer Innenstadt, direkt am Böhme-Familienpark. Das Haupthaus und die Scheune stehen seit einiger Zeit leer. Ziel der Stadt Soltau ist es, das
Die Fußgängerzone bildet das zentrale Element des Soltauer Innenstadtquartiers. Neben der Versorgungsfunktion (Einzelhandel, ärztliche Versorgung,…) dient die Fußgängerzone auch als Ort des sozialen Austausches. Von der Marktstraße aus sind weitere wichtige Begegnungsorte der Fußgängerzone, wie der Hagen, die Burg oder der Georges-Lemoine-Platz zu erreichen. Mit den verschiedenen Plätzen und Freiflächen eignet sich die Fußgängerzone das ganze Jahr über für unterschiedliche Veranstaltungen und Aktivitäten.
Die Rahmenplanung für das Quartier der Fußgängerzone gliedert dieses Innenstadtquartier in neun Teilbereiche und stellt die aktuellen Herausforderungen und gestalterischen Defizite, die Entwicklungspotenziale und mögliche Maßnahmen für die Aufwertung unter heutigen Gestaltungsansprüchen bzw. Anforderungen dar.
Das Rathausquartier ist als öffentlicher Verwaltungs-, Bildungs-, und Kulturstandort ein wichtiger Anlaufpunkt im Sanierungsgebiet, der jedoch funktionale und gestalterische Mängel aufweist. Insbesondere sind hier die Verbesserung verschiedener verkehrlicher Belange, die Entwicklung eines identitätsstiftenden öffentlichen Raumes sowie Umnutzungspotenziale zu betrachten. Die wandelnden Anforderungen zeichnen einen deutlichen Umstrukturierungsbedarf für das Rathausquartier ab.
Aus den unterschiedlichen Funktionen und der Nähe zum Innenstadtquartier ergeben sich enorme Potenziale. Um diese Möglichkeiten und die räumliche Nähe dieser beiden Quartiere zu stärken, wurde zeitgleich mit der Rahmenplanung für das Quartier der Fußgängerzone auch eine Rahmenplanung für das Rathausquartier erarbeitet. Diese Planungen stellen die aktuellen Herausforderungen und funktionalen Defizite, die Entwicklungspotenziale und mögliche Maßnahmen für die Umstrukturierung der Quartiere dar.
Die Fußgängerzone als zentrale Lebensader der Soltauer Innenstadt bewahren und attraktiv gestalten
Modernisierung und Erhalt prägender Gebäude unter Berücksichtigung von Energieeffizienz und demografischem Wandel
Innenstadtnahe Plätze und Uferbereiche attraktiver und multifunktional gestalten
Optimierung der Quartiersvernetzung und Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsströme.
Maßnahmen zur Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe verankert
von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie Umbaumaßnahmen an Ladenlokalen
zur Vorbereitung der Maßnahmen
der Gebäude- und Grundstücksnutzung
von familien-, alters- und behindertengerechten Wohnungen
von Gebäuden
der Grundstücke und Herstellung barrierefreier Zugänge Gebäuden
Indirekte Förderung
Erhöhte steuerliche Abschreibung von Kosten (§§ 7h, 10f, und 11a EStG), auch für selbst genutztes Eigentum im Sanierungsgebiet.
Direkte Förderung
Für bestimmte Gebäudemodernisierungen im Fördergebiet bis zu 30 % maximal 30.000 €, abweichend bis zu 40 % maximal 50.000 € bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Das Sanierungsgebiet „Sanierung der Soltauer Kernstadt“ ist 2021 in das
Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder im Programm
„Lebendige Zentren“ aufgenommen worden. Dadurch besteht die Möglichkeit,
auch private Vorhaben zu fördern.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, um die Innenstadt zu einem attraktiven und lebendigen Aufenthaltsort für Einwohner und Gäste zu machen.
Stadt Soltau
Birte Tarnowski
Telefon: 05191 82 132
E-Mail: Birte.Tarnowski@stadt-soltau.de
Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH
Catharina Hagemann
Telefon: 0511 53098 34
E-Mail: Catharina.Hagemann@dsk-gmbh.de